Mit diesem Leitsatz sind Sie gut beraten, wenn Sie eines strafbaren Verhaltens verdächtigt werden.
Diejenigen, die Vorwürfe gegen Sie erheben, sind in der Regel juristische Profis (Polizei, Staatsanwaltschaft) - Sie sind Laie. Widerstehen Sie unbedingt dem Drang, sich sofort wortreich zu rechtfertigen oder freimütig Geständnisse abzulegen, nur um „Ihre Ruhe“ zu haben.
Haben Sie also keine Angst davor, Ihre Aussage zu verweigern, bis Sie meinen rechtlichen Rat eingeholt haben. Sie sorgen auf diese Weise für ein „Informations-Gleichgewicht“, bevor Sie sich positionieren. Das ist vernünftig und daher auch Ihr „Gutes Recht“ - nutzen Sie es!
Um Ihnen ein strafbares Verhalten nachweisen zu können, wird eine Akte angelegt. Neben der Beschreibung des Vorgangs werden dort alle Beweise dokumentiert, die der verfolgenden Behörde relevant erscheinen (Zeugenaussagen, Fotos, Asservate etc.). Die verfolgende Behörde, die Ihnen eine strafbare Handlung nachweisen möchte, ist in der Beweispflicht.
Lassen Sie daher durch mich Akteneinsicht beantragen und zugeschnitten auf die konkret formulierten Beschuldigungen und vorgebrachten Beweise verfassen wir gemeinsam Ihre Stellungnahme zum Sachverhalt. Dies ist der sicherste Weg, wirklich die geforderten Informationen zu liefern, ohne missverständliche oder nebensächliche Aussagen zu treffen.
Chirurgen operieren sich nicht selbst und Rechtsanwälte lassen sich auch von ihren Kollegen vertreten - im Falle ihres Falles. Dafür gibt es einen ganz einfachen Grund: die emotionale Distanz ist wichtig für eine sachliche Betrachtung der jeweiligen Rechtssituation. Für eine tragfähige Verteidigungsstrategie ist Objektivität sehr wichtig.